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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich
§1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Bau- Zeichnungsatelier – Ines Koller (nachfolgend „Bau-Zeichnungsatelier“ oder „Anbieterin“ genannt) gegenüber Ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über zeichnerische Leistungen, insbesondere die Erstellung von Bauzeichnungen für Hochbauprojekte, die Erstellung von Objektplänen für Immobilien, sowie die Digitalisierung von Bestandsplänen.

§1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung dieser AGB verbindlich an - unabhängig davon, ob der Auftrag mündlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Onlineformular oder durch Unterzeichnung eines Angebots erteilt wird.

§1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Leistungsumfang
§2.1 Die Anbieterin bietet folgende Dienstleistungen auf Grundlage von Angaben oder Vorlagen der Auftraggeber an:


 Erstellung von Bauzeichnungen für Hochbauprojekte in den Leistungshasen 2-5 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Baustellenbegleitende Plananpassungen, Aufteilungspläne, sämtliche Berechnungen)
 Digitalisierung bzw. Vektorisierung und Aufbereitung von bestehenden Bauplänen
 Anfertigung von Objektplänen für die Immobilienvermarktung

§2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der gegenseitigen Bestätigung der beiden Vertragsparteien. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§2.3 Die Anbieterin ist nicht bauvorlageberechtigt und erbringt keine planenden oder bauleitenden Architektenleistungen im Sinne der HOAI. Es handelt sich ausschließlich um zeichnerische Leistungen auf Grundlage der übermittelten Daten des Kunden.

§3 Vertragsschluss

§3.1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots des Kunden

  • Das Versenden einer Auftragsbestätigung durch die Anbieterin

§3.2 Angebote der Anbieterin sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Annahme des Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder zumindest in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

§4.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Vorlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig – soweit nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Aufforderung oder im Sinne von einer einvernehmlich, von beiden Seiten gesetzten Frist, zur Verfügung zu stellen.

§4.2 Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen.

§5 Lieferung

§5.1 Die Lieferung der vereinbarten Leistungen erfolgt je nach Projektart und der Absprache mit dem Kunden bzw. nach Kundenwunsch.

§5.2 Lieferfristen werden individuell im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.

 

§5.3 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Aufforderung oder innerhalb einer von beiden Parteien einvernehmlich festgelegten Frist vollständig vorliegen.

 

§5.4 Eine Überschreitung des vereinbarten Datums oder der 72-Stunden-Frist führt zu einer entsprechenden Verlängerung des Leistungs- bzw. Lieferzeitraums.

 

§5.5 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände (z. B. Krankheit, technische Störungen) berechtigen die Anbieterin zu einer angemessenen Fristverlängerung.
 

§5.6 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§6 Abnahme und konkludente Genehmigung

§6.1 Nach Übergabe der Leistung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu prüfen. Die Abnahme hat spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums weder eine ausdrückliche Abnahme noch eine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei abgenommen.

 

§6.2 Vom Kunden ausdrücklich freigegebene oder genehmigte Zwischenergebnisse stellen verbindliche Teilabnahmen dar. Mängel oder Abweichungen, die im Rahmen einer solchen Teilabnahme erkennbar waren oder hätten erkannt werden können, können im Rahmen der Schlussabnahme nicht mehr geltend gemacht werden.

 

§6.3 Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, sobald der Kunde die Leistung oder Teile hiervon in Gebrauch nimmt oder verwertet, insbesondere durch Veröffentlichung, Integration in digitale oder analoge Medien, Einreichung bei Behörden oder Weitergabe an Dritte.

§7 Korrekturen und Zusatzleistungen

§7.1 Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst der Leistungsumfang bis zu zwei Korrekturschleifen je Auftrag ohne zusätzliche Vergütung.
Der kostenfrei enthaltene Korrekturaufwand ist auf maximal 15 % der ursprünglich kalkulierten Bearbeitungszeit begrenzt.

 

Als kostenfreie Korrekturen gelten ausschließlich:

  • maßliche, grafische oder textliche Korrekturen

  • geringfügige Anpassungen von Linienführungen, Beschriftungen, Maßketten und Layerstrukturen

  • geringfügige Planänderungen ohne grundlegende Umplanung

  • Berichtigungen offensichtlicher Digitalisierungs- oder Übertragungsfehler

  • Ergänzungen eindeutig aus den übergebenen Vorlagen ableitbarer Inhalte

 

Nicht als kostenfreie Korrekturen gelten:

  • grundlegende Planungsänderungen oder Umplanungen

  • Änderungen nach Freigabe eines Planstandes

  • Änderungen aufgrund neu bereitgestellter Unterlagen oder geänderter behördlicher, statischer oder fachlicher Vorgaben

  • Ergänzungen oder Festlegungen bei unklaren, widersprüchlichen oder unvollständigen Vorlagen

  • nachträgliche Maßfestlegungen ohne gesicherte Vorlagenbasis

  • zusätzliche Korrekturschleifen die über §7.1 hinausgehen

§7.2 Weitergehende Änderungen oder Korrekturen, die über die oben genannte Zeitkontingente hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß vereinbartem Stundensatz berechnet.

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

§8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Stunden- oder Pauschalhonorar.


§8.2 Hinweis zur Umsatzsteuer:
Die Anbieterin ist gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmerin tätig. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

§8.3 Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde (z. B. Teilrechnungen oder Abschläge).

 

§8.4 Bei Projekten mit einem größeren Leistungsumfang sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen in angemessenen Intervallen zu stellen. Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden vertraglich festgelegt.

 

§8.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

§8.6 Bei Zahlungsverzug behält sich die Anbieterin vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§9 Rücktritt und Kündigung

§9.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zum vertraglich vereinbarten Stundensatz in €/h Netto abgerechnet.

 

§9.2 Die Anbieterin kann den Auftrag aus wichtigem Grund kündigen.

§10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

§10.1 Die von der Anbieterin erstellten Zeichnungen und digitalen Planunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein Einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin zulässig.

 

§11 Haftung

§11.1 Das Bau-Zeichnungsatelier haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
 

§11.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Anbieterin haftet nicht für Fehler in der Ausführung, die auf ungenaue oder fehlerhafte Vorgaben des Kunden zurückzuführen sind.

§12 Referenznennung

§12.1 Die Anbieterin ist berechtigt, sofern der Kunde bei Auftragserteilung dem nicht widerspricht, sämtliche im Rahmen des Projekts erstellten Ergebnisse in abstrahierter Form und unter Ausschluss personenbezogener Daten sowie vertraulicher Projektinformationen zu Referenzzwecken zu verwenden.

§13 Datenschutz

§13.1 Das Bau-Zeichnungsatelier verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, ausschließlich unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

 

§13.2 Ergänzende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu den Rechten des Kunden sind der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen.

 

§14 Schlussbestimmungen

§14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§14.2 Sollen einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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